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Die FNP berichtete am 19.03.19:
Eschborns Bürgermeister erteilt Frankfurts neuem Stadtteil „Josefstadt“ klare Absage.
https://www.fnp.de/lokales/main-taunus/eschborn-ort74774/
Wir haben daraufhin am 22.03.2019 die Eschborner Stadtverordneten zur Unterstützung der von Bürgermeister Geiger angestrebten Resolution aufgefordert. Nachstehend der vollständige Wortlaut unseres Schreibens:
„Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
in der Sitzung der Stadtverordneten am 4. April wird Bürgermeister Geiger, wie in der Presse berichtet, erneut eine Resolution gegen das von Frankfurt geplante Bauvorhaben im Nordwesten Frankfurts zur Abstimmung vorlegen.
Wir von der BI Feld statt Beton, Heimatboden Frankfurt, haben in der gleichen Angelegenheit in dieser Woche (am 19.03.) unsere Petition gegen dieses Baugebiet dem hessischen Landtag überreicht.
Dieses Bauvorhaben zerstört aus unserer Sicht wertvollste Ackerflächen, Landschaftsschutzgebiete, das Trinkwassereinzugsgebiet für die Praunheimer Brunnen, wichtige Kaltluftentstehungsflächen sowie eine Frischluftschneise für Frankfurt.
16.700 Menschen haben diese Petition unterschrieben, weil sie der Überzeugung sind, dass der Plan der Stadt Frankfurt in Bezug auf den Klimawandel der falsche Weg ist. Die Unterzeichner sind auch davon überzeugt, dass sich der Wohnraummangel in der Region nur gemeinsam lösen lässt. Eine bessere Infrastruktur (Stichwort schnelles Internet) und der Ausbau des ÖPNV können die Flucht aus den ländlichen Regionen stoppen und damit zu einer Entlastung des Ballungsraums führen (siehe dazu auch den aktuellen Raumordnungsbericht der Bundesregierung).
In einer aktuellen Studie hat die TU Darmstadt zusammen mit dem Pestel Institut Hannover nachgewiesen, dass in Deutschland 2,7 Millionen Wohnungen durch Aufstockung von bestehenden Gebäuden möglich sind. 300.000 davon allein im Rhein-Main-Gebiet. Die Vorteile dieses Lösungsansatzes liegen auf der Hand:
- Bei der Aufstockung von Gebäuden findet auch gleichzeitig eine energetische Sanierung statt, in deren Folge eine CO² Reduktion stattfindet.
- Keine unnötige Zerstörung von wertvollen Ackerflächen, die ja auch ein wertvoller Speicher für CO² sind.
- Es kann größtenteils bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden.
Wenn wir diesen Stadtteil jedoch zulassen und Frankfurt sich über die A5 hinweg bis an Eschborn, Steinbach und Weißkirchen ausbreitet, dann ist aus unserer Sicht die polyzentrische Struktur im Rhein-Main-Gebiet in größter Gefahr.
Die von Bürgermeister Geiger geäußerten Bedenken bezüglich der Verkehrssituation teilen wir ebenfalls. Die ewigen Staus und die damit einhergehenden Belastungen sind für die Bürger bereits heute eine Zumutung. Mit dem neuen Stadtteil droht dann der Verkehrsinfarkt!
Alle vorgenannten Gründe sprechen eindeutig gegen die Frankfurter Planungen. Wir bitten hiermit alle Damen und Herren Stadtverordnete, im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger von Eschborn und der angrenzenden Kommunen, die Resolution von Bürgermeister Geiger am 4.4. 2019 mit Ihrer Stimme zu unterstützen.
Vielen Dank, auch im Namen der Bürgerinitiative“
Heinz Rühl
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Erhalt der Blickachsen
Bereits im Jahr 2008 umfassten Landschaftsschutzgebiete lediglich noch 28% der Fläche der gesamten Bundesrepublik. Gegenüber den vorangegangenen Jahren hat sich damit das Areal der Landschaftsschutzgebiete deutlich verkleinert. Dieser negative Trend begründet sich maßgeblich darin, dass just das Land Hessen bereits große Teile seiner bestehenden Landschaftsschutzgebiete im Zuge von Neubebauungen aufgehoben hat. Auch das zuletzt entwickelte Stadtviertel „Frankfurt Riedberg“ ist auf einstigem Landschaftsschutzgebiet gebaut worden.
Aufgrund der großen Bedeutsamkeit von Naherholungsgebieten für die gesamte Bevölkerung im Umkreis von Ballungsgebieten ist es von immenser Bedeutung, dem weiteren Schwund der Landschaftsschutzgebiete Einhalt zu gebieten.
Die Ausweisung eines Gebietes zu einem Landschaftsschutzgebiet erfolgt nach den Voraussetzungen der Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Landschaftsschutzverordnung regelt, die genaue Ausdehnung eines Gebietes sowie den besonderen Schutzzweck, um den Erhalt der unter Schutz gestellten Landschaft zu gewährleisten. Der neue Landesentwicklungsplan schützt die Flächen vor einer Bebauung.
BEWAHREN DER KULTURLANDSCHAFT
- Erhalt der natürlichen Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
- Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen sichern
- Bewahren des hergebrachten Landschaftsbilds
Textauszug aus der Broschüre:
Feld statt Beton! Erheben Sie Ihre Stimme #ProHessen
Projektidee und Kreation – Feldpartisan
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Wie hätten wir es denn gerne für unsere Kinder und Kindeskinder ? Der bürgerliche Einsatz für den Erhalt des Feldes wird sich für alle lohnen.
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