Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
ein breites Bündnis kritisiert den geplanten Paragraphen zum Wohnungsbau § 246e BauGB der Bundesregierung, mit dem ein Bau-Turbo auf der grünen Wiese entfacht werden soll. Damit würden Flächenfraß und Naturzerstörung im BauGB verankert und Beteiligungsprozesse ausgehebelt.
07.02.2024 – Die Bundesregierung will mit einem neuen Paragraphen im Baugesetzbuch einen „Bau-Turbo“ für den Geschosswohnungsbau auf der grünen Wiese einführen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht klima- und flächenschutzpolitische Fehlanreize und fordert in einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis die Bundesregierung auf, grundlegend umzusteuern.
Vor rund zwei Jahren hatte die Bundesregierung das ehrgeizige Ziel formuliert, jährlich 400.000 neue Wohnungen – davon 100.000 Sozialwohnungen – zu schaffen, um der Wohnungskrise vor allem in Ballungsgebieten Herr zu werden. 270.000 Wohnungen wurden im Jahr 2023 tatsächlich fertiggestellt. Branchenverbände bemängeln aber vor allem, dass es an wirkungsvollen Maßnahmen in anderen Bereichen fehle – etwa in der Bodenpolitik, im Mietrecht sowie zur Ertüchtigung des Bestands. Die Bewältigung der anhaltenden Wohnungskrise erfordere eine umfassende Strategie im Einklang mit sozialen Belangen sowie Klima- und Umweltschutz, mahnen die Verbände.
Um den Wohnungsbau zu beschleunigen, wurde auf dem Baugipfel im September 2023 der sogenannte „Bau-Turbo“ angekündigt. Eine konkrete Ausgestaltung liegt jetzt mit der Formulierungshilfe aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Form des § 246e Baugesetzbuch (BauGB)vor. Demnach soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt für Projekte mit mehr als sechs Wohnungen bis Ende 2026 von den Vorschriften des BauGB weitreichend abgewichen werden können.
„Mit ihrem Neubau-Wahn treibt die Bundesregierung Flächenfraß und Naturzerstörung weiter voran“, warnt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Ein Bau-Turbo für den Geschosswohnungsbau auf der grünen Wiese wäre nicht nur rechtlich zweifelhaft, sondern würde auch demokratische Beteiligungsprozesse einschränken.
Eldorado für Spekulanten statt Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
Anstelle der etablierten Planungskultur, demokratischer Beteiligungsprozesse und des kommunalen Initiativrechts soll ein immenser Teil des Innen- wie Außenbereichs potenzielles Bauland für den Geschosswohnungsbau werden. Die geplante Regelung setze damit klima- und flächenschutzpolitische Fehlanreize, warnen die Verbände. Das schaffe potenziell gravierende Konsequenzen für die Siedlungspolitik, die Lebensqualität, die sozial-ökologische Transformation der Wohnungspolitik sowie für die Planungs- und Beteiligungskultur in Deutschland. Das breite Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure spricht sich daher klar gegen die Einführung des neu eingebrachten § 246e BauGB aus.
Entdemokratisierung der Planungskultur
Mit fast 900.000 genehmigten, aber noch nicht gebauten Wohneinheiten (sog. Bauüberhang) stehe großes Potenzial zur Schaffung von Wohnraum auf bereits ausgewiesenem Bauland zur Verfügung. Die vielfältigen Ursachen des reduzierten Neubauvolumens würden mit der Einführung des § 246e BauGB nicht adressiert. Damit fehle die fachliche Rechtfertigung für die „Einführung einer Notstandsregelung“ und eine derartig einschneidende „Generalbefreiung“ von den Regelungen des BauGB.
Das BauGB sieht im Rahmen der Bauleitplanung eine verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit und damit die Anhörung, Berücksichtigung und Abwägung von Belangen der Öffentlichkeit sowie von Fachbehörden vor. Die Einführung des § 246e BauGB als Abweichungsverfahren ohne geregelte Beteiligung bedeute dagegen eine Entdemokratisierung der Planungskultur und beschneide auch die kommunale Selbstverwaltung. „Dies kann weder im Sinne einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft noch einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sein“, schreibt das Bündnis.
Hintertürchen für Umgehung des regulären Baurechts
Der Entwurf erinnere vielmehr an eine mögliche Ersatzregelung für den zuvor rechtswidrigen § 13b BauGB. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Juli 2023 bestätigte damals den Verstoß gegen EU-Recht. Obwohl die Regierungsfraktionen die Beendigung des § 13b BauGB befürworteten, scheint der vorgeschlagene § 246e BauGB eine Hintertür für ähnliche Regelungen zu bieten. Dies könnte Kommunen dazu verleiten, das reguläre Baurecht zu umgehen.
Bodenspekulations-Turbo
§ 246e BauGB gewährleiste weder die Bezahlbarkeit der von ihm umfassten Wohneinheiten noch deren tatsächliche Realisierung. Es fehlten klare Anforderungen zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum oder zur Einhaltung von Mietobergrenzen. „Der geplante Neubau kommt ohne verbindliche Mietobergrenzen daher und würde keinen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum leisten“, kritisiert Metz. „Den verbindlichen Vorgaben für Klimaschutz und Flächenverbrauch stehen die Pläne sogar entgegen. Indem die Bundesregierung die Bestandsgebäude vernachlässigt, blockiert sie eine nachhaltige und umweltverträgliche Stadt- und Siedlungsentwicklung.“ Ein wichtiger Baustein für die Lösung der Wohnungskrise liege dagegen in der Sanierung und Instandsetzung des Bestands.
Darüber hinaus wird die angemessene Planung und Bereitstellung der erforderlichen sozialen und klassischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung von gewerblichen Belangen nicht ausreichend sichergestellt. „Infolgedessen trägt § 246e BauGB nicht effektiv zur Bewältigung der Wohnungskrise bei“, schreibt das Bündnis. Vielmehr bestehe die Gefahr, dass soziale Probleme noch verschärft oder sogar neugeschaffen werden.
Denn § 246e BauGB eröffne Optionen auf Baugenehmigungen in allen Arealen, die derzeit über die Bauleitplanung, die kommunalen Abwägungsvorgänge und weitere Satzungen geschützt sind. Dadurch werden Vorgängen der Bodenspekulation in großem Stil Tür und Tor geöffnet. Es entstehen Verdrängungsprozesse zu ungunsten nicht-kommerzieller und weniger renditestarker Nutzungen wie etwa Handwerk, Gewerbe, kleinteiliger Einzelhandel, Gemeinbedarf und Kultur. „Eine nachhaltige und sozial gerechte Stadt- und Siedlungsentwicklung wird damit gefährdet“, mahnen die Kritiker.
Warnung vor klima- und flächenschutzpolitischen Fehlanreizen
Deutschland hat sich bis 2030 zur Verringerung des Flächenverbrauchs auf höchstens 30 ha/Tag verpflichtet und strebt bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null an. Bis dato fehlen dem BauGB jegliche Instrumente, dies mit der erforderlichen Konsequenz auf den Weg zu bringen. Doch § 246e BauGB sei keine Lösung, heißt es im Appell der Verbände, es verschlimmere die Zersiedelungsproblematik und konterkariere die Erreichung der Flächenverbrauchsziele, indem die Voraussetzungen für Vorhaben an den Siedlungsrändern und auf der „grünen Wiese“ verwässert werden.
Dies gehe auch zu Lasten von Naturschutzbelangen und der benachbarten Landwirtschaft, indem die Konkurrenz um Agrarland verstärkt und Preisanstiege durch Spekulationsvorgänge gefördert werden. § 246eBauGB würde in Ballungsgebieten der Umwandlung von Grün- in Bauland Vorschub leisten und diese wertvollen Ökosysteme zerstören. Gerade angesichts des demografischen Wandels fördert die Regelung eine Belastung der kommunalen Haushalte durch unkontrolliertes Flächenwachstum und dadurch begründete, steigende Infrastrukturkosten.
Bestand nutzen statt Abriss und Neubau
Zudem werde – angesichts der enormen Treibhausgasemissionen im Bausektor – die Nutzung des Bestands unabdingbar. § 246e BauGB unterlaufe die notwendige Fokussierung auf den Innenbereich und privilegiere dagegen Abriss und Ersatzneubau ohne entsprechende Abwägungsoptionen zum Schutz der im Bestand gespeicherten grauen Energie sowie vor sozialer Verdrängung. Fazit des Bündnis: „§ 246e BauGB konterkariert somit die sozial-verträgliche Erreichung der Klimaziele.“
Im Bündnis sind neben Umwelt- und Naturschutzverbänden wie NABU und BUND auch Akteure, die am Bauen sowie der Schaffung neuer Wohnungen stark interessiert sind – darunter der Bund Deutscher Architekten, Bauhaus der Erde, der Deutsche Mieterbund sowie Architects for Future. Auch sie fordern eine Bauordnung für mehr Klimaschutz, vor allem für das Bauen im Bestand – dafür hatte die Initiative bereits 2021 nachhaltige Änderungsvorschläge erarbeitet. na
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wir wünschen Euch allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Der Leerstand auf dem Frankfurter Büromarkt erreicht neue Höchststände wie die FR berichtet.
Hierzu ein Kommentar unserer Initiative:
„Ein „Erfolg“, der nur Investoren hilft – Steuerzahler und Bürger werden verraten
Frankfurt, wird zunehmend zur Spielwiese einer Politik, die Investoren füttert und den Steuerzahler schamlos ausnimmt. Das jüngste Beispiel: leerstehende Bürogebäude, die in Schulen umgewandelt werden – zu horrenden Kosten.
Dass die Stadt unter der Leitung von Bildungsdezernentin Sylvia Weber hier eine Vorreiterrolle spielt, ist nicht nur ärgerlich, sondern skandalös. Für Bürogebäude, die ansonsten als „Schrottimmobilien“ abgestempelt und zu Ladenhütern auf dem Immobilienmarkt geworden wären, zahlt die Stadt absurde Summen. In Hausen etwa belaufen sich die Mietkosten auf 7600 Euro pro Schüler und Jahr. Diese Summen gehen direkt in die Taschen von Investoren, die mit leerstehenden Büroklötzen keine Rendite mehr erzielen könnten. Nun springen die Steuerzahler ein, um die Verluste zu decken.
Die Farce einer „Erfolgsgeschichte“
Dass Frau Weber dies auch noch als „Erfolg“ verkaufen darf, ist ein Affront. Weder wird ein ernsthaftes Problem im Bildungsbereich gelöst, noch entstehen nachhaltige Lösungen für Frankfurts angespannte Haushaltssituation. Stattdessen wird die Immobilienwirtschaft mit Steuergeld gepäppelt. Die Umnutzung solcher Bürogebäude mag kreativ erscheinen, ist aber nichts weiter als ein Trick, um marode Objekte profitabel zu machen – auf dem Rücken der Stadtgesellschaft.
Die politische Verzahnung: Mike Josef und die Investoren
Und warum kann Frau Weber weiterhin ihr fragwürdiges Geschäftsmodell betreiben? Der Grund liegt auf der Hand: Oberbürgermeister Mike Josef, Frontmann der Frankfurter SPD, hat selbst eine enge Verbindung zur Immobilienwirtschaft. Dass Frau Weber nicht entlassen wird, dürfte weniger mit ihren Kompetenzen, sondern vielmehr mit politischer Kalkulation zu tun haben. Josef, dessen Aufstieg ohne die Unterstützung einflussreicher Investoren kaum denkbar gewesen wäre, hat allen Grund, Frau Weber zu schützen. Ihre Politik spielt direkt in die Hände der Immobilienbranche, die ihm offenbar wohlgesonnen ist.
Der Preis: Die Frankfurter Steuerzahler
Was bleibt, ist die schmerzhafte Wahrheit: Während Investoren Gewinne einstreichen, wird die Stadtgesellschaft betrogen. Die Steuerzahler finanzieren ein System, das als „sozial“ etikettiert wird, in Wirklichkeit aber die Vermögenselite bedient. Das ist Mike Josefs Sozialpolitik: ein Etikettenschwindel, der weder den Schulen noch den Bürgern hilft, sondern nur einem: denjenigen, die leerstehende Hochhäuser besitzen und von absurden Mieten profitieren.
Frankfurt hat Besseres verdient. Statt einer Politik, die sich von der Immobilienwirtschaft diktieren lässt, braucht es echte Lösungen – für Schulen, für die Stadtfinanzen und für die Bürger. Doch davon ist man mit dieser von den Frankfurter Grünen etablierten SPD-geführten Stadtregierung Lichtjahre entfernt.“
hier geht’s zum Artikel in der FR:
https://www.fr.de/frankfurt/fast-jedes-achte-buero-in-frankfurt-steht-leer-93497035.html
Heimatboden Frankfurt – Feld statt Beton
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Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
wir möchten Euch hiermit die von der Initiative „Klimaschutz im Bundestag“ erstellte Broschüre zukommen lassen.
Klassischer Neubau und Versiegelung bester Ackerflächen und Frischluftschneisen ist nicht die Lösung für Wohnraumprobleme. Aber in Frankfurt am Main machen es sich die Stadtplaner gerne einfach und setzen sich über die berechtigten Interessen der Anlieger und Nachbarkommunen rücksichtslos hinweg.
Wir wünschen Euch einen besinnlichen dritten Advent und ein frohes Weihnachtsfest.
Feld statt Beton!
Veröffentlichung der Wohnraumsuffizienz-Broschüre
Berlin, Flensburg, Zürich, Delft, Freiburg, den 11.12.2024. Sechs Autor*innen aus Wissenschaft und Praxis zeigen, dass die besten Lösungen für die soziale und ökologische Wohnraumversorgung meist abseits vom klassischen Neubau liegen. Gerade vor dem Hintergrund steigender Baukosten und Zinsen, die Neubauprojekte erschweren, gewinnen alternative Lösungskonzepte zunehmend an Bedeutung.
Unter diesem Link finden Sie die aktuelle Version der Broschüre: https://klimaschutz-im-bundestag.de/wp-content/uploads/2024/12/Broschuere_IstNeubauVonGestern_web.pdf
“Die Potenziale im Bestand sind enorm: Mit Aufstockungen, Umwandlungen (Büro zu Wohnraum), Aktivierung von Leerstand und Hausteilungen können bis zu 330.000 zusätzlichen Wohneinheiten pro Jahr entstehen. Und diese sind meist kostengünstiger, klimafreundlicher, flächenschonender und schneller als der klassische Neubau”, sagt Philipp George, politischer Referent bei Klimaschutz im Bundestag e. V.
Neben den theoretischen Potenzialen geht die Broschüre aber auch auf die Probleme ein, die bei der Umsetzung von Umbaumaßnahmen im Bestand bestehen. Gerade die rechtlichen Probleme sind vielfältig und betreffen alle Verwaltungs- und Politikebenen – von der kommunalen bis zur Bundesebene.
“Wohnraumsuffizienz bedeutet nicht, dass Neubau verboten wird,” sagt Craig Morris, Geschäftsführer von Klimaschutz im Bundestag e. V. “Vielmehr ist es eine Denkweise, bei der alle Potenziale erhoben werden, bevor zusätzliche Fläche versiegelt wird. Das Konzept zeigt, dass soziale und ökologische Ziele miteinander in Einklang gebracht werden können. Es besteht akuter Handlungsbedarf, da der Wohnungsbereich in Deutschland weder sein Flächen- bzw. Klimaziel einhält, noch seinen sozialen Auftrag erfüllt”.
Die Broschüre präsentiert erfolgreiche Konzepte aus dem In- und Ausland. Sie appelliert an die Politik, den Rechtsrahmen zu modernisieren, und ermutigt Wohnungseigentümer*innen, neue Wege zu gehen, um ihre Immobilie optimal zu nutzen. Die Broschüre hat nicht den Anspruch, eine abschließende Antwort darauf zu geben, wie die optimale Politik im Wohnungsbereich aussieht, sondern möchte Impulse für die öffentliche Debatte liefern.
Neben der Broschüre bemüht sich der Verein auch mit Online-Formaten, um den Dialog zwischen Wissenschaft und Politik im Bereich Wohnraumsuffizienz zu fördern. Das nächste Webinar befasst sich mit der Eigentumsfrage und Rekommunalisierungs-Möglichkeiten. Neben einer CDU-Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft werden auch eine Bundestagsabgeordnete und eine Forscherin der University Greenwich (UK) teilnehmen. Für weitere und laufende Informationen besuche Sie bitte: https://klimaschutz-im-bundestag.de/wohnraumsuffizienz/
“Klimaschutz im Bundestag e.V.” ist ein gemeinnütziger und unabhängiger Verein und setzt sich mit seinen knapp 900 Mitgliedern (Kommunen, Unternehmen, Haushalte) für praxisorientierte Lösungsvorschläge im Rahmen der sozial-ökologischen Transformation ein.
Pressekontakt
Philipp George
Politischer Referent
philipp.george@klimaschutz-im-bundestag.de
+49 (0)761 45 89 32 77
Website: https://klimaschutz-im-bundestag.de
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Die Menschen in diesem Land brauchen bezahlbaren Wohnraum, für die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilität ist eine leistungs- und zukunftsfähige Bauindustrie entscheidend. Die Bewältigung der Wohnungskrise in Deutschland erfordert effektive und zielgerichtete wirtschaftliche, soziale und ökologische Reformen. Der geplante „Bau-Turbo“ § 246e, Teil der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), leistet hierzu jedoch keinen Beitrag. Im Gegenteil: Er verschärft bestehende Probleme. Deutschland benötigt eine durchdachte und nachhaltige Wohnungspolitik, die bezahlbaren Wohnraum schafft, Spekulation eindämmt und ökologische Ziele verfolgt. Eine zukunftsfähige Stadtentwicklung sollte sich vor allem auf eine sorgfältig geplante Innenentwicklung sowie die optimale Nutzung und Aufwertung des Bestands konzentrieren, anstatt unversiegelte Flächen neu zu bebauen.
Als breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure fordern wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens die Streichung dieses Paragrafen aus dem Gesetzentwurf aus folgenden Gründen:
1. Kein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
§ 246e führt nicht zu bezahlbarem Wohnraum. Weder sind klare Vorgaben zum Bau von Mietwohnungen oder zur sozialen Wohnraumförderung enthalten, noch werden Mietpreisbindungen oder Schutzmechanismen für Mieter:innen gestärkt. Stattdessen wird es einfacher, bestehende Regelungen für Milieuschutz zum Schutz vor Mietpreissteigerungen zu umgehen. Dies begünstigt Verdrängungsprozesse in ohnehin angespannten Wohnungsmärkten und treibt die Mieten weiter in die Höhe.
2. Türöffner für Bodenspekulation auf Kosten der Allgemeinheit
§ 246e öffnet der Bodenspekulation Tür und Tor. Indem weitgehend von den Vorschriften des BauGB abgewichen werden kann, wird der Wettbewerb um Baurechte und Bauland verschärft. Dies begünstigt spekulative Grundeigentümer:innen und Investor:innen und führt zu weiter steigenden Bodenpreisen. Voraussichtlich werden vor allem der Handel mit Baurechten und Bauland sowie profitorientierte Bauprojekte gefördert, während die Schaffung bezahlbarer Wohnungen, nicht- kommerzielle Nutzungen und kleinteiliges Gewerbe auf der Strecke bleiben. Der „Bau-Turbo“ droht somit die soziale Ungerechtigkeit zu verschärfen und zementiert Fehlentwicklungen in der Bodenpolitik.
3. Gefahr für Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung
§ 246e schwächt den dringend notwendigen Schutz von wertvollen Grün- und Agrarflächen. Empfindliche Ökosysteme in städtischen Randgebieten drohen zerstört und die Zersiedelung vorangetrieben zu werden, ohne dass dies dem bezahlbaren Wohnungsbau zugute kommt. Dies konterkariert sowohl das nationale Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren, als auch die Verpflichtung aus der EU-Wiederherstellungsverordnung, bis 2030 keinen Verlust städtischer Grünflächen zu verzeichnen. Weiterhin werden Elemente der Novelle zur Förderung einer klimafreundlichen und klimaangepassten Stadtentwicklung ausgehebelt.
4. Angriff auf kommunale Selbstverwaltung und demokratische Planungskultur
Die Einführung des § 246e als Abweichungsverfahren ohne Beteiligung greift die demokratische Planungskultur an und stellt die kommunale Selbstverwaltung grundsätzlich in Frage. Die Aufgabe der Planungsträger*innen soll vollständig auf die Genehmigungsbehörden verlagert werden. Diese verfügen weder über die nötigen Instrumente noch Kapazitäten, um komplexe Interessenkonflikte zu lösen. Das trilaterale und fristengebundene Genehmigungsverfahren zwischen Bauherr*innen, Genehmigungsbehörde und Kommune ist hierfür nicht geeignet. Das alles steht im Widerspruch zu den rechtsstaatlichen Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft und den Zielen und Grundsätzen einer nachhaltigen, geordneten städtebaulichen Entwicklung.
5. Intransparenz erschwert Nachvollziehbarkeit und untergräbt Vertrauen
Das nachträgliche und intransparente Einfügen des § 246e in den Kabinettsbeschluss, ohne dass er im Referentenentwurf enthalten war und ohne entsprechende Möglichkeit zur Stellungnahme, ist aus Sicht der zeichnenden Organisationen äußerst bedenklich und erschwert die Nachvollziehbarkeit dieser Entscheidung. Durch die mangelnde Auseinandersetzung mit der umfangreichen Kritik von Fachleuten sowie der Zivilgesellschaft trägt die Bundesregierung wesentlich zur Untergrabung des Vertrauens in den Gesetzgebungsprozess bei.
Stand: Oktober 2024
Kontakt: Deutsche Umwelthilfe e.V. Patrick Biegon, Referent Energie & Klimaschutz Tel.: 030 2400867956, E-Mail: biegon@duh.de
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Der Leerstand auf dem Frankfurter Büromarkt erreicht neue Höchststände wie die FR berichtet.
Hierzu ein Kommentar unserer Initiative:
„Ein „Erfolg“, der nur Investoren hilft – Steuerzahler und Bürger werden verraten
Frankfurt, wird zunehmend zur Spielwiese einer Politik, die Investoren füttert und den Steuerzahler schamlos ausnimmt. Das jüngste Beispiel: leerstehende Bürogebäude, die in Schulen umgewandelt werden – zu horrenden Kosten.
Dass die Stadt unter der Leitung von Bildungsdezernentin Sylvia Weber hier eine Vorreiterrolle spielt, ist nicht nur ärgerlich, sondern skandalös. Für Bürogebäude, die ansonsten als „Schrottimmobilien“ abgestempelt und zu Ladenhütern auf dem Immobilienmarkt geworden wären, zahlt die Stadt absurde Summen. In Hausen etwa belaufen sich die Mietkosten auf 7600 Euro pro Schüler und Jahr. Diese Summen gehen direkt in die Taschen von Investoren, die mit leerstehenden Büroklötzen keine Rendite mehr erzielen könnten. Nun springen die Steuerzahler ein, um die Verluste zu decken.
Die Farce einer „Erfolgsgeschichte“
Dass Frau Weber dies auch noch als „Erfolg“ verkaufen darf, ist ein Affront. Weder wird ein ernsthaftes Problem im Bildungsbereich gelöst, noch entstehen nachhaltige Lösungen für Frankfurts angespannte Haushaltssituation. Stattdessen wird die Immobilienwirtschaft mit Steuergeld gepäppelt. Die Umnutzung solcher Bürogebäude mag kreativ erscheinen, ist aber nichts weiter als ein Trick, um marode Objekte profitabel zu machen – auf dem Rücken der Stadtgesellschaft.
Die politische Verzahnung: Mike Josef und die Investoren
Und warum kann Frau Weber weiterhin ihr fragwürdiges Geschäftsmodell betreiben? Der Grund liegt auf der Hand: Oberbürgermeister Mike Josef, Frontmann der Frankfurter SPD, hat selbst eine enge Verbindung zur Immobilienwirtschaft. Dass Frau Weber nicht entlassen wird, dürfte weniger mit ihren Kompetenzen, sondern vielmehr mit politischer Kalkulation zu tun haben. Josef, dessen Aufstieg ohne die Unterstützung einflussreicher Investoren kaum denkbar gewesen wäre, hat allen Grund, Frau Weber zu schützen. Ihre Politik spielt direkt in die Hände der Immobilienbranche, die ihm offenbar wohlgesonnen ist.
Der Preis: Die Frankfurter Steuerzahler
Was bleibt, ist die schmerzhafte Wahrheit: Während Investoren Gewinne einstreichen, wird die Stadtgesellschaft betrogen. Die Steuerzahler finanzieren ein System, das als „sozial“ etikettiert wird, in Wirklichkeit aber die Vermögenselite bedient. Das ist Mike Josefs Sozialpolitik: ein Etikettenschwindel, der weder den Schulen noch den Bürgern hilft, sondern nur einem: denjenigen, die leerstehende Hochhäuser besitzen und von absurden Mieten profitieren.
Frankfurt hat Besseres verdient. Statt einer Politik, die sich von der Immobilienwirtschaft diktieren lässt, braucht es echte Lösungen – für Schulen, für die Stadtfinanzen und für die Bürger. Doch davon ist man mit dieser von den Frankfurter Grünen etablierten SPD-geführten Stadtregierung Lichtjahre entfernt.“
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https://www.fr.de/frankfurt/fast-jedes-achte-buero-in-frankfurt-steht-leer-93497035.html
Heimatboden Frankfurt – Feld statt Beton
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Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
wir möchten Euch hiermit die von der Initiative „Klimaschutz im Bundestag“ erstellte Broschüre zukommen lassen.
Klassischer Neubau und Versiegelung bester Ackerflächen und Frischluftschneisen ist nicht die Lösung für Wohnraumprobleme. Aber in Frankfurt am Main machen es sich die Stadtplaner gerne einfach und setzen sich über die berechtigten Interessen der Anlieger und Nachbarkommunen rücksichtslos hinweg.
Wir wünschen Euch einen besinnlichen dritten Advent und ein frohes Weihnachtsfest.
Feld statt Beton!
Veröffentlichung der Wohnraumsuffizienz-Broschüre
Berlin, Flensburg, Zürich, Delft, Freiburg, den 11.12.2024. Sechs Autor*innen aus Wissenschaft und Praxis zeigen, dass die besten Lösungen für die soziale und ökologische Wohnraumversorgung meist abseits vom klassischen Neubau liegen. Gerade vor dem Hintergrund steigender Baukosten und Zinsen, die Neubauprojekte erschweren, gewinnen alternative Lösungskonzepte zunehmend an Bedeutung.
Unter diesem Link finden Sie die aktuelle Version der Broschüre: https://klimaschutz-im-bundestag.de/wp-content/uploads/2024/12/Broschuere_IstNeubauVonGestern_web.pdf
“Die Potenziale im Bestand sind enorm: Mit Aufstockungen, Umwandlungen (Büro zu Wohnraum), Aktivierung von Leerstand und Hausteilungen können bis zu 330.000 zusätzlichen Wohneinheiten pro Jahr entstehen. Und diese sind meist kostengünstiger, klimafreundlicher, flächenschonender und schneller als der klassische Neubau”, sagt Philipp George, politischer Referent bei Klimaschutz im Bundestag e. V.
Neben den theoretischen Potenzialen geht die Broschüre aber auch auf die Probleme ein, die bei der Umsetzung von Umbaumaßnahmen im Bestand bestehen. Gerade die rechtlichen Probleme sind vielfältig und betreffen alle Verwaltungs- und Politikebenen – von der kommunalen bis zur Bundesebene.
“Wohnraumsuffizienz bedeutet nicht, dass Neubau verboten wird,” sagt Craig Morris, Geschäftsführer von Klimaschutz im Bundestag e. V. “Vielmehr ist es eine Denkweise, bei der alle Potenziale erhoben werden, bevor zusätzliche Fläche versiegelt wird. Das Konzept zeigt, dass soziale und ökologische Ziele miteinander in Einklang gebracht werden können. Es besteht akuter Handlungsbedarf, da der Wohnungsbereich in Deutschland weder sein Flächen- bzw. Klimaziel einhält, noch seinen sozialen Auftrag erfüllt”.
Die Broschüre präsentiert erfolgreiche Konzepte aus dem In- und Ausland. Sie appelliert an die Politik, den Rechtsrahmen zu modernisieren, und ermutigt Wohnungseigentümer*innen, neue Wege zu gehen, um ihre Immobilie optimal zu nutzen. Die Broschüre hat nicht den Anspruch, eine abschließende Antwort darauf zu geben, wie die optimale Politik im Wohnungsbereich aussieht, sondern möchte Impulse für die öffentliche Debatte liefern.
Neben der Broschüre bemüht sich der Verein auch mit Online-Formaten, um den Dialog zwischen Wissenschaft und Politik im Bereich Wohnraumsuffizienz zu fördern. Das nächste Webinar befasst sich mit der Eigentumsfrage und Rekommunalisierungs-Möglichkeiten. Neben einer CDU-Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft werden auch eine Bundestagsabgeordnete und eine Forscherin der University Greenwich (UK) teilnehmen. Für weitere und laufende Informationen besuche Sie bitte: https://klimaschutz-im-bundestag.de/wohnraumsuffizienz/
“Klimaschutz im Bundestag e.V.” ist ein gemeinnütziger und unabhängiger Verein und setzt sich mit seinen knapp 900 Mitgliedern (Kommunen, Unternehmen, Haushalte) für praxisorientierte Lösungsvorschläge im Rahmen der sozial-ökologischen Transformation ein.
Pressekontakt
Philipp George
Politischer Referent
philipp.george@klimaschutz-im-bundestag.de
+49 (0)761 45 89 32 77
Website: https://klimaschutz-im-bundestag.de
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Die Menschen in diesem Land brauchen bezahlbaren Wohnraum, für die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilität ist eine leistungs- und zukunftsfähige Bauindustrie entscheidend. Die Bewältigung der Wohnungskrise in Deutschland erfordert effektive und zielgerichtete wirtschaftliche, soziale und ökologische Reformen. Der geplante „Bau-Turbo“ § 246e, Teil der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), leistet hierzu jedoch keinen Beitrag. Im Gegenteil: Er verschärft bestehende Probleme. Deutschland benötigt eine durchdachte und nachhaltige Wohnungspolitik, die bezahlbaren Wohnraum schafft, Spekulation eindämmt und ökologische Ziele verfolgt. Eine zukunftsfähige Stadtentwicklung sollte sich vor allem auf eine sorgfältig geplante Innenentwicklung sowie die optimale Nutzung und Aufwertung des Bestands konzentrieren, anstatt unversiegelte Flächen neu zu bebauen.
Als breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure fordern wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens die Streichung dieses Paragrafen aus dem Gesetzentwurf aus folgenden Gründen:
1. Kein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
§ 246e führt nicht zu bezahlbarem Wohnraum. Weder sind klare Vorgaben zum Bau von Mietwohnungen oder zur sozialen Wohnraumförderung enthalten, noch werden Mietpreisbindungen oder Schutzmechanismen für Mieter:innen gestärkt. Stattdessen wird es einfacher, bestehende Regelungen für Milieuschutz zum Schutz vor Mietpreissteigerungen zu umgehen. Dies begünstigt Verdrängungsprozesse in ohnehin angespannten Wohnungsmärkten und treibt die Mieten weiter in die Höhe.
2. Türöffner für Bodenspekulation auf Kosten der Allgemeinheit
§ 246e öffnet der Bodenspekulation Tür und Tor. Indem weitgehend von den Vorschriften des BauGB abgewichen werden kann, wird der Wettbewerb um Baurechte und Bauland verschärft. Dies begünstigt spekulative Grundeigentümer:innen und Investor:innen und führt zu weiter steigenden Bodenpreisen. Voraussichtlich werden vor allem der Handel mit Baurechten und Bauland sowie profitorientierte Bauprojekte gefördert, während die Schaffung bezahlbarer Wohnungen, nicht- kommerzielle Nutzungen und kleinteiliges Gewerbe auf der Strecke bleiben. Der „Bau-Turbo“ droht somit die soziale Ungerechtigkeit zu verschärfen und zementiert Fehlentwicklungen in der Bodenpolitik.
3. Gefahr für Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung
§ 246e schwächt den dringend notwendigen Schutz von wertvollen Grün- und Agrarflächen. Empfindliche Ökosysteme in städtischen Randgebieten drohen zerstört und die Zersiedelung vorangetrieben zu werden, ohne dass dies dem bezahlbaren Wohnungsbau zugute kommt. Dies konterkariert sowohl das nationale Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren, als auch die Verpflichtung aus der EU-Wiederherstellungsverordnung, bis 2030 keinen Verlust städtischer Grünflächen zu verzeichnen. Weiterhin werden Elemente der Novelle zur Förderung einer klimafreundlichen und klimaangepassten Stadtentwicklung ausgehebelt.
4. Angriff auf kommunale Selbstverwaltung und demokratische Planungskultur
Die Einführung des § 246e als Abweichungsverfahren ohne Beteiligung greift die demokratische Planungskultur an und stellt die kommunale Selbstverwaltung grundsätzlich in Frage. Die Aufgabe der Planungsträger*innen soll vollständig auf die Genehmigungsbehörden verlagert werden. Diese verfügen weder über die nötigen Instrumente noch Kapazitäten, um komplexe Interessenkonflikte zu lösen. Das trilaterale und fristengebundene Genehmigungsverfahren zwischen Bauherr*innen, Genehmigungsbehörde und Kommune ist hierfür nicht geeignet. Das alles steht im Widerspruch zu den rechtsstaatlichen Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft und den Zielen und Grundsätzen einer nachhaltigen, geordneten städtebaulichen Entwicklung.
5. Intransparenz erschwert Nachvollziehbarkeit und untergräbt Vertrauen
Das nachträgliche und intransparente Einfügen des § 246e in den Kabinettsbeschluss, ohne dass er im Referentenentwurf enthalten war und ohne entsprechende Möglichkeit zur Stellungnahme, ist aus Sicht der zeichnenden Organisationen äußerst bedenklich und erschwert die Nachvollziehbarkeit dieser Entscheidung. Durch die mangelnde Auseinandersetzung mit der umfangreichen Kritik von Fachleuten sowie der Zivilgesellschaft trägt die Bundesregierung wesentlich zur Untergrabung des Vertrauens in den Gesetzgebungsprozess bei.
Stand: Oktober 2024
Kontakt: Deutsche Umwelthilfe e.V. Patrick Biegon, Referent Energie & Klimaschutz Tel.: 030 2400867956, E-Mail: biegon@duh.de
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Bau – Turbo wo?
Sechs Monate sind vergangen, daß Olaf Scholz ein Maßnahmenpaket für eine Trendwende in der Bau- und Wohnungswirtschaft versprochen hat.
Schleppend gibt es Umsetzungen.
Verbesserte Abschreibebedingungen Fehlanzeige.
Förderprogramme für leer stehende Büros und Läden zu neuen Wohnungen stehen nur im Konzept.
Auf kostenintensive Standards sollte verzichtet werden beim Gebäudetyp E. E Steht für einfach. Fehlt leider!
Fördermittel gehen der KfW aus!
Die Aussage von bezahlbaren Wohnraum seitens der SPD z.B. Olaf Scholz, Mike Josef ist gescheitert.
Deutschland befindet sich in der größten Wohnungsbaukrise seit Jahrzehnten. Sie ist hausgemacht.
Verbände stehen dem Bau-Turbo kritisch gegenüber.
Kein Bau-Turbo, keine Entlastung und kein Ende in Sicht.
Die Stadtplanung Frankfurt muss endlich der Planung der Josefstadt ein Ende setzen.
So sehe ich das auch. Welche privaten Vermieter sind so schmerzfrei sich das auf Dauer alles noch anzutun???
Für nicht alle Entwicklungen im Wohnungsmarkt ist die Politik verantwortlich. Investieren sollte leicht gemacht werden.
Experten gehen eher von einer fallenden Zahl an Neubauten in 2024 aus – eine Ende der unbefriedigenden Situation ist nicht in Sicht.
21 Euro wird für einen Quadratmeter Neubau aktuell verlangt.
Investoren zahlen aktuell drauf und sagen deutlich: „Wer heute baut, geht bankrott“
Die notwendigen Reformen des Bundesbaugesetzes stagnieren und die zusätzlichen Landes und Stadtverordnungen im Bauwesen mach es erst recht kompliziert.
Befreiungen von Genehmigungen für Bauen auf der grünen Wiese und in Gewerbegebieten stößt auf starken Widerspruch. Gerade bei der geplanten Josefstadt gibt es keine Gründe zum Bauen und trotzdem will man es gegen den Willen von Bürgern und Bürgerinitiativen durchsetzen.
Kann-Vorschriften bleiben wirkungslos und schaffen immer wieder Spielraum für Stadtplaner neue Spielchen zu spielen. Wie aktuell die Stadt Frankfurt in Verhandlung mit dem Regierungspräsidium. Alles hinter verschlossenen Türen! Bürgerbeteiligung sieht anders aus.
Der große Bürokratieabbau am Bau ist nicht in Sicht.
Das Politikversagen nach bezahlbaren Wohnraum wird immer angespannter und führt zu preistreibenden Effekten.
Die geplante digitale Überwachung von Mietpreisen in Frankfurt am Main um ihren Mietpreis auf Konformität mit dem Mietspiegel prüfen zu lassen, sehe ich kritisch. Die Verwaltung der Stadt gibt Unterstützung bei evtl. Verfahren zu Lasten der Steuerzahler. Der Mieter muss sich um nichts kümmern.
Ich sehe eine digitale Überwachung der vermietenden Bürger. Es ist zu befürchten, daß Vermieter sich aus diesem Markt zurückziehen und Wohnungen verkaufen. .