Teil 8 – LANDSCHAFTSSCHUTZ
Erhalt der Blickachsen
Bereits im Jahr 2008 umfassten Landschaftsschutzgebiete lediglich noch 28% der Fläche der gesamten Bundesrepublik. Gegenüber den vorangegangenen Jahren hat sich damit das Areal der Landschaftsschutzgebiete deutlich verkleinert. Dieser negative Trend begründet sich maßgeblich darin, dass just das Land Hessen bereits große Teile seiner bestehenden Landschaftsschutzgebiete im Zuge von Neubebauungen aufgehoben hat. Auch das zuletzt entwickelte Stadtviertel „Frankfurt Riedberg“ ist auf einstigem Landschaftsschutzgebiet gebaut worden.
Aufgrund der großen Bedeutsamkeit von Naherholungsgebieten für die gesamte Bevölkerung im Umkreis von Ballungsgebieten ist es von immenser Bedeutung, dem weiteren Schwund der Landschaftsschutzgebiete Einhalt zu gebieten.
Die Ausweisung eines Gebietes zu einem Landschaftsschutzgebiet erfolgt nach den Voraussetzungen der Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Landschaftsschutzverordnung regelt, die genaue Ausdehnung eines Gebietes sowie den besonderen Schutzzweck, um den Erhalt der unter Schutz gestellten Landschaft zu gewährleisten. Der neue Landesentwicklungsplan schützt die Flächen vor einer Bebauung.
BEWAHREN DER KULTURLANDSCHAFT
- Erhalt der natürlichen Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
- Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen sichern
- Bewahren des hergebrachten Landschaftsbilds
Textauszug aus der Broschüre:
Feld statt Beton! Erheben Sie Ihre Stimme #ProHessen
Projektidee und Kreation – Feldpartisan
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