Teil 12 – VERSORGUNGSTRASSEN

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Mindestabstand wahren

Niedersachsen hat als erstes Bundesland Regelungskompetenz aufgegriffen und einen Entwurf für ein Kabelgesetz in Kombination mit raumordnerischen Zielsetzungen zur Trassenplanung und Ausführung erarbeitet.

Dadurch wird erreicht, dass im Abstand von 200 m bei Einzelwohnhäusern und 400 m bei Wohnsiedlungen der Netzausbau nicht als Freileitung sondern nur erdverlegt erfolgen darf. Auch Landschaftsschutzgebiete dürfen nicht von Freileitungen gequert bzw. durchzogen werden.

Das Erdkabelgesetz und die Abstandsregelung des LROP zielen eindeutig auf den Schutz der Wohnumfeldqualität und des Landschaftsbildes.

Die festgelegten Mindestabstände leiten sich aus der Erkenntnis ab, dass bei einem Abstand von rd. 100 m zu den Leitungen die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der elektromagnetischen Auswirkungen zwar voll erfüllt sind, die Belastungen allerdings noch über dem Niveau der anzunehmenden Grundbelastung liegen.


SCHUTZKORRIDOR

# 380 Kilovolt Stromtrasse
# 110 Kilovolt Stromtrasse
# Erdgasleitung und Wasserleitungen

 

Bei einem Abstand von 200 m zu den Leitungen liegen die elektromagnetischen Auswirkungen auf dem Niveau der allgegenwärtigen Grundbelastung und sind insoweit nicht mehr messbar. Eine weitere Verdopplung des Abstands auf 400 m bei geschlossener Wohnbebauung berücksichtigt die typischen wohnumfeldnahen Aktivitäten (Nutzung von Spiel- oder Sportplätzen, ortsrandnahe Wanderwege) und trägt vorsorgend auch zum Schutz und Erhalt des nahen Wohnumfeldes bei.

Das Gebiet ist von mehreren Hochspannungsleitungen (380 KV, 110 KV*) durchzogen. Der LEP sieht vor, dass beidseitig einer Hochspannungsleitung ein Abstand von 400 m einzuhalten ist.

Die Frankfurter Stadtplaner wollen sich mit allen Mitteln einer „Bevormundung“ durch das Land Hessen widersetzen und sprechen sich offen gegen die Einhaltung des von Experten als dringend erforderlich angesehenen Abstands von 400 m von der mit 380 Kilovolt gespeisten Starkstromleitung quer durch das neu geplante Baugebiet westlich der A5 aus.

Umweltstandards nicht einhalten zu wollen entspricht einer veralteten menschenverachtenden Ideologie dritter Welt Diktatoren. Die Verantwortlichen negieren urplötzlich die Gefahren und wollen ohne Rücksichtnahme auf die Gesundheit der neu anzusiedelnden Bewohner möglichst nahe an der Stromtrasse bauen.

Erwiesen ist, dass in der Nähe solcher Gefahrenquellen verstärkt die heimtückische und oft unheilbare Krankheit Leukämie auftritt, wobei davon meist Kinder befallen werden!

Auf der Fläche gibt es auch noch eine Hauptgasleitung und mehrere Wasserleitungen, die ebenfalls nicht überbaubar sind, Die Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung fordert eine Abstandswahrung.

Textauszug aus der Broschüre:
Feld statt Beton! Erheben Sie Ihre Stimme #ProHessen

Projektidee und Kreation – Feldpartisan

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