Wie ist das “Allgemeinwohl” denn definiert, vor dessen Hintergrund eine SEM zulässig wäre ?

 
Die geplante SEM – städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist nicht zulässig.  Als Stadt ist Frankfurt in erster Linie seinen Bürgern verpflichtet und auch an die bereits bestehenden Bebauungspläne und deren umfangreiche Alternativen gebunden.
Geht es wirklich um Wohnraum, so kann dieser in ausreichendem Maße auch im Umland geschaffen werden. 
Mitels einer SEM kostengünstigen Wohnraum für breite Schichten zu schaffen, kann aufgrund der vielfachen Widrigkeiten getrost als Märchen bezeichnet werden.
Eine SEM würde in erster Linie der Bereicherung der Großinvestoren oder der Sanierung städtischer Gesellschaften dienen und nicht der Allgemeinheit.

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