Parallelen zum Pfingsberg aus 2015, gleiche Situation führte damals zur Ablehnung

Heute in 2017 führen wir die gleiche Diskussion wieder, die 2015 zur Ablehnung der Bebauung auf dem Pfingsberg geführt hatte. Haben die Frankfurter Stadplaner eigentlich nichts gelernt ?

Folgender Beitrag ist äußerst interessant,
wo liegt denn der Unterschied zwischen unserer Gemarkung und dem Pfingstberg
  • zumal wir zu 80 Prozent Westwind haben und
  • die Böden denen auf dem Pfingstberg in nichts nachstehen
  • und es auch Landschaftsschutzgebiet ist.
Das sind die drei Argumente, warum laut Bericht der Pfingstberg auf keinen Fall bebaut werden darf. Es ist eine Frechheit, dass Politiker gleiche Grundlagen ganz anders darstellen.

***** Hintergrundwissen  zusammengefasst ****** Gut zu wissen *****

Der Blick in die Details, rund um das verworfene Planvorhaben Pfingstberg- Bebauung :

  • Die Bevölkerung Frankfurts werde nach Prognosen bis zum Jahr 2030 auf 810 000 Menschen anwachsen. Die dafür notwendigen neuen Wohnungen sollten auf Konversionsflächen, Flächen, die bisher gewerblich genutzt wurden, und in Arrondierungen der bestehenden Stadtteile entwickelt werden. Auf solchen Flächen könnten etwa 30 000 Wohnungen realisiert werden….
  • Für den Pfingstberg gäbe es keinen Bebauungsplan, zumal dort ein Landschaftsschutzgebiet des „Typ 2“ bestehe. Dieses dürfe nicht bebaut werden und sei dementsprechend im Flächennutzungsplan des Regionalverbandes ausgewiesen. Deshalb habe in der Stadtverordnetenversammlung der Magistrat „zwei Mal im Juni 2013 und wiederholt im Oktober 2015, weil man es nicht begriffen hat“, solche Forderungen abgelehnt, so Cunitz, der damalige Planungsdezernent bei einer Diskussionsveranstaltung mit den Bürgern.
    Im Hintergrund auf der Präsentationsfolie steht zur Beschlusslage: Insofern sieht der Magistrat und das Planungsdezernat keinerlei Veranlassung diese Planung in irgendeiner Weise zu verfolgen oder vorzubereiten.

Ein halbes Jahr später wurde Cunitz von Mike Josef – SPD – als Planungsdezernent abgelöst.

 

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