Nein zu diesem „Bau-Turbo“ § 246e BauGB -Ja zu sozialer und nachhaltiger Stadtentwicklung
Die Menschen in diesem Land brauchen bezahlbaren Wohnraum, für die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilität ist eine leistungs- und zukunftsfähige Bauindustrie entscheidend. Die Bewältigung der Wohnungskrise in Deutschland erfordert effektive und zielgerichtete wirtschaftliche, soziale und ökologische Reformen. Der geplante „Bau-Turbo“ § 246e, Teil der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), leistet hierzu jedoch keinen Beitrag. Im Gegenteil: Er verschärft bestehende Probleme. Deutschland benötigt eine durchdachte und nachhaltige Wohnungspolitik, die bezahlbaren Wohnraum schafft, Spekulation eindämmt und ökologische Ziele verfolgt. Eine zukunftsfähige Stadtentwicklung sollte sich vor allem auf eine sorgfältig geplante Innenentwicklung sowie die optimale Nutzung und Aufwertung des Bestands konzentrieren, anstatt unversiegelte Flächen neu zu bebauen.
Als breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure fordern wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens die Streichung dieses Paragrafen aus dem Gesetzentwurf aus folgenden Gründen:
1. Kein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
§ 246e führt nicht zu bezahlbarem Wohnraum. Weder sind klare Vorgaben zum Bau von Mietwohnungen oder zur sozialen Wohnraumförderung enthalten, noch werden Mietpreisbindungen oder Schutzmechanismen für Mieter:innen gestärkt. Stattdessen wird es einfacher, bestehende Regelungen für Milieuschutz zum Schutz vor Mietpreissteigerungen zu umgehen. Dies begünstigt Verdrängungsprozesse in ohnehin angespannten Wohnungsmärkten und treibt die Mieten weiter in die Höhe.
2. Türöffner für Bodenspekulation auf Kosten der Allgemeinheit
§ 246e öffnet der Bodenspekulation Tür und Tor. Indem weitgehend von den Vorschriften des BauGB abgewichen werden kann, wird der Wettbewerb um Baurechte und Bauland verschärft. Dies begünstigt spekulative Grundeigentümer:innen und Investor:innen und führt zu weiter steigenden Bodenpreisen. Voraussichtlich werden vor allem der Handel mit Baurechten und Bauland sowie profitorientierte Bauprojekte gefördert, während die Schaffung bezahlbarer Wohnungen, nicht- kommerzielle Nutzungen und kleinteiliges Gewerbe auf der Strecke bleiben. Der „Bau-Turbo“ droht somit die soziale Ungerechtigkeit zu verschärfen und zementiert Fehlentwicklungen in der Bodenpolitik.
3. Gefahr für Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung
§ 246e schwächt den dringend notwendigen Schutz von wertvollen Grün- und Agrarflächen. Empfindliche Ökosysteme in städtischen Randgebieten drohen zerstört und die Zersiedelung vorangetrieben zu werden, ohne dass dies dem bezahlbaren Wohnungsbau zugute kommt. Dies konterkariert sowohl das nationale Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren, als auch die Verpflichtung aus der EU-Wiederherstellungsverordnung, bis 2030 keinen Verlust städtischer Grünflächen zu verzeichnen. Weiterhin werden Elemente der Novelle zur Förderung einer klimafreundlichen und klimaangepassten Stadtentwicklung ausgehebelt.
4. Angriff auf kommunale Selbstverwaltung und demokratische Planungskultur
Die Einführung des § 246e als Abweichungsverfahren ohne Beteiligung greift die demokratische Planungskultur an und stellt die kommunale Selbstverwaltung grundsätzlich in Frage. Die Aufgabe der Planungsträger*innen soll vollständig auf die Genehmigungsbehörden verlagert werden. Diese verfügen weder über die nötigen Instrumente noch Kapazitäten, um komplexe Interessenkonflikte zu lösen. Das trilaterale und fristengebundene Genehmigungsverfahren zwischen Bauherr*innen, Genehmigungsbehörde und Kommune ist hierfür nicht geeignet. Das alles steht im Widerspruch zu den rechtsstaatlichen Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft und den Zielen und Grundsätzen einer nachhaltigen, geordneten städtebaulichen Entwicklung.
5. Intransparenz erschwert Nachvollziehbarkeit und untergräbt Vertrauen
Das nachträgliche und intransparente Einfügen des § 246e in den Kabinettsbeschluss, ohne dass er im Referentenentwurf enthalten war und ohne entsprechende Möglichkeit zur Stellungnahme, ist aus Sicht der zeichnenden Organisationen äußerst bedenklich und erschwert die Nachvollziehbarkeit dieser Entscheidung. Durch die mangelnde Auseinandersetzung mit der umfangreichen Kritik von Fachleuten sowie der Zivilgesellschaft trägt die Bundesregierung wesentlich zur Untergrabung des Vertrauens in den Gesetzgebungsprozess bei.
Stand: Oktober 2024
Kontakt: Deutsche Umwelthilfe e.V. Patrick Biegon, Referent Energie & Klimaschutz Tel.: 030 2400867956, E-Mail: biegon@duh.de
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Man ahnt schlimmes: „Stadtteil der Quartiere“
Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse auf „Variante Ost“ – droht Enteignung?
Vorab: Die neue fatale „Bau-Turbo-Novelle“ der Bundesregierung braucht ebenfalls Widerstand, für das Klima, für die Artenvielfalt und für lebenswerte Städte.
In der Vorlage ST 1718 vom 27.09.2024 mir zugestellt am 30.10.2024 wird der Magistrat der Stadt Frankfurt gebeten, die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse überarbeiten zu lassen. Die Betroffenen erhalten als Magistratsbericht das Ergebnis in vertraulicher Form mit Klardaten.
Insbesondere soll die Neufassung darlegen, welche landwirtschaftlichen Betriebe- und Betriebsflächen verloren gehen bzw. existenziell gefährdet sind, wenn Wohnungsquartiere nur östlich an der A 5 realisiert und westlich der A 5 Flächen für Sportanlagen, Verkehrswege, Grünanlagen und Parks, Agro-Hub sowie Ausgleichsflächen geschaffen würden.
Für den Riedberg wurden als Gegenmaßnahme hier in diesem Bereich damals Ausgleichsflächen geschaffen. Jetzt müssten eigentlich zwei Ausgleichsflächen für Riedberg und Stadtteil der Quartiere geschaffen werden!
Weiter heißt es:
Die „Einzelbetrieblichen Auswertungen“ sind so aufzubereiten, dass es für die politischen Entscheidungsträger besser nachvollziehbar wird, welche Betriebsflächen mit welchen Agrarerzeugnissen wegfallen.
Für den Schlußbericht über die Voruntersuchung wird angeregt, in jedem Fall den Stadtverordnetenbeschluss vom 14.12.2017, § 2080 (NR 463), zu beachten, nach den konkret darzustellen ist, welche landwirtschaftlichen Flächen erhalten werden können und welche Ersatzflächen oder sonstige ersatzmaßnahmen in Betracht kommen.
Die Vertraulichkeit der Begründung wird mit einer Stellungnahme beschrieben. Ein Gutachten ist bereits beauftragt.
Alle Gutachten sind auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes mit Schwärzung aller vertraulichen Daten veröffentlicht.
Welche Maßnahmen im Fall einer Existenzgefährdung ergriffen werden können, wird erst in der Phase der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in Form von Einzelbetrieblichen Gutachten für jeden Betrieb individuell festgelegt.
Ich folgere daraus, daß man weiterhin hier Bauen will und die Stadtplanung hat es bereits als Langzeitprojekt beschrieben.
Klares NEIN zu dieser Vorgehensweise, weil es keine Gründe gibt für ein BAUEN auf diesem einzigartigen Gelände.
Der Bürgerwille wird weiterhin durch den OB Mike Josef, der Stadtplanung, der jetzigen Stadtregierung insbesondere von SPD als Motor für Bauen auf dieser Fläche nicht akzeptiert!
Die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse ist ein sehr aufwendiges Verfahren über alle Details der Eigentums- und Pachtverhältnisse, Arbeitskräfte, Flächennutzung, Viehhaltung und Milchreferenzmengen, Nährstoffsituation (Düngemittel), EU Klassifizierung, Einkommenssituation als Kleinbetrieb, Mittelbetrieb, Großbetrieb und deren Standarddeckungsbeiträge, Generationswechsel (evtl. Übergang zum Nebenbetrieb), Hofnachfolge Situation, Entwicklungsabsichten, Altersstruktur, Flächenanteile der Bewirtschafter im Planungsabschnitt, Betroffenheit durch Flächenverluste unterteilt nach Eigentum und Pacht, Umwegeschäden durch An- und Durchschneidung von Flurstücken, Arrondierungsschäden durch An- und Durchschneidung von Flurstücken, Gesamtbetroffenheit der Landwirtschaftlichen Betriebe im Planungsabschnitt (Haupt- und Untervariante), Variantenvergleich aus landwirtschaftlicher Sicht, Bereitschaften der Verpächter (Verpächterbefragung), Befragung der Bewirtschafter zu den Bereitschaften hinsichtlich von Flächentausches. Zusammenfassung und Ausblick.
Das alles will man den landwirtschaftlichen Betrieben zumuten mit der Gefahr und Angst einer möglichen Enteignung!
Für eine Fläche die aus meiner Sicht nie bebaut wird! Ein Frankfurter Skandal über jetzt schon 7 Jahren mit weiteren 10 Folgejahren…
Die Kosten könnten wir uns sparen!
Die Bürgerinitiative Heimatboden Frankfurt hat bisher alles getan für eine friedliche, sachgerechte Aufklärung aller Beteiligten, warum hier nicht gebaut werden darf.
Im ersten Schritt sind 16.000 Menschen der Petition gefolgt. Menschenkette und und und….
Viele Experten von unterschiedlichen Organisationen haben dies nachweislich ebenfalls dokumentiert.
Selbst aktuelle Starkregen und Hochwasserereignisse werden wissentlich übersehen. Eine geplante Trabentenstadt verstärkt diese Naturereignisse.
Die beiden größten: NABU und BUND sagen JA zum Wohnungsbau – NEIN zum Flächenfraß.
Wir brauchen zum Schutz für ein gesundes Leben die Grünflächen. NO GO Bauen auf der grünen Wiese!
Und nochmals: Die neue fatale „Bau-Turbo-Novelle“ der Bundesregierung braucht ebenfalls Widerstand, für das Klima, für die Artenvielfalt und für lebenswerte Städte.
Die politischen Fehleinschätzungen für bezahlbaren Wohnraum im Rhein-Main-Gebiet und vor allem in Frankfurt belasten die Bürgerschaft enorm (60.000 Wohnungen rund um Frankfurt Mai 2023)
Auch die Zuwanderungspolitik befeuert das Bauen sehr. Frankfurt wächst: Neuer Einwohnerrekord, dank Zuwanderung 775.109 Bewohner.
Der Migrationsanteil beträgt 57,4 % in Frankfurt. Man spricht von wirtschaftlicher Stärke und einem harmonischen Zusammenleben seitens Stadträtin Eileen O`Sullivan. Entspricht das der gefühlten Realität?
Alle angegebenen Ziele vom ehemaligen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Die Grünen) und OB Mike Josef (SPD) liefen ins Leere.
Alle Quartiersmanager berichten in Frankfurt von sozialer Not. Die Lage ist zum Teil katastrophal. Probleme von KITA und Schulen sollten erst einmal gelöst werden. Überhaupt scheint Frankfurt durch die vielen Baustellen, Fahrrad und Parkplatzproblematik, fehlende Wohnungen (trotz erheblicher Leerstände) aktuell ein Aufreger Thema zu sein. Die Frankfurter sind sehr unzufrieden!
Wir Leben im JETZT und daher müssen die heutigen Lebensumstände in allen Bereichen umgehend gelöst werden.
Die Forderung die Planungen vom „Stadtteil der Quartiere“ sofort einzustellen, bleibt unvermindert bestehen und ist dringlicher denn je.
Die weiteren Planungskosten für die nächsten 10 Jahre wären wo anders sinnvoller eingesetzt. Wir brauchen für den Notstand in Frankfurt jede Million jetzt!