Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

es gibt eine gute Nachricht zum Thema Flächenverbrauch zu vermelden!

Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 ist der § 13b Bundesbaugesetz nicht mit dem bestehenden Europarecht vereinbar.
D. h. Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Damit wird den Kommunen aufgezeigt, dass die Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Siedlungsbereichs wie beispielsweise bei dem von Mike Josef und Co. geplanten Stadtteil der Quartiere so nicht möglich ist. Es ist ja offensichtlich, dass bei einer Bebauung mit erheblichen Umwelteinwirkungen zu rechnen ist.

Darüber haben wir an dieser Stelle ja schon unzählige Male berichtet.

hier geht es zur Pressemitteilung des BVG

https://www.bverwg.de/pm/2023/59

In diesem Sinne allen ein schönes Wochenende

Feld statt Beton

1 Kommentar
  1. MARION SEIBERT sagte:

    Endlich mal eine gute Nachricht!! Liebe Mitstreiter und Natur /Taunus Freunde weiter so und nicht nachlassen! Einen schönen Sonntag euch allen.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.

Views: 1