Flächenverbrauch einschränken – jetzt handeln

Empfehlungen der Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt

In seinem Stratediepapier aus dem Jahr 2009  hat das KBU  bereits wegweisende Empfehlungen veröffentlicht.

Zum verbesserten Schutz fruchtbarer Böden schlägt die KBU deshalb vor,

• dass Forst- und Landwirtschaft auf der einen sowie Umwelt- und Naturschutz auf der anderen Seite in einer neuen Qualität kooperieren müssen,

• dass bundesweit alle besonders fruchtbaren Acker- und Grünlandböden mit einer auf wissenschaftlicher Grundlage definierten Acker- oder Grünlandzahl grundsätzlich unter Schutz gestellt und nicht mehr angetastet werden5,

• dass darüber hinaus auch wertvolle, aus regionaler Sicht ertragsfähige Böden unterhalb dieser Schwelle geschützt werden (z.B. die weiteren 50 % besten Böden eines Bundeslandes oder einer Region unterhalb der zu definierenden Acker- und Grünlandzahl),

• dass neue Schutzgebietskategorien im Sinne besonderer ‚Bodenschutzflächen’ (Vorrangflächen) zur Sicherung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit bzw. der natürlichen Bodenfunktionen im Bundes-Bodenschutzgesetz oder im Bundesnaturschutzgesetz eingeführt werden,

• dass der § 21 (3) BBodSchG explizit um eine Klarstellung ergänzt wird, die auf die Möglichkeit zur Ausweisung von Bodenschutzgebieten

o auch zur dauerhaften Sicherung von Böden hinweist, die in besonderem Maße die natürlichen Bodenfunktionen erfüllen,

o auch zum Schutz vor einer die natürlichen Bodenfunktionen beeinträchtigenden Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung durch Siedlungen und Verkehr hinweist.

Den vollständigen Bericht finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes.

Vor beinahe zehn Jahren hat man bereits erkannt, das es so nicht weitergehen kann. Auf unsere Böden treffen alle diese Faktoren zu.

Frankfurt und das Umland können sich nicht einfach darüber hinwegsetzten! Die Böden müssen für die regionale Versorgung und die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben!

 

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