So wird Enteignung vorbereitet: Eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme SEM soll her

Sie nennen es “Reprivatisierungspflicht” , wenn seit Generationen bewirtschafteter, eigener Boden  zu einem Schleuderpreis Zangsverkauft werden muss.

Auszug aus der Vorlage des Magistrats, (hier Link zur Vollversion )

“Betreff:

Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)
Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) gemäß § 165 (4) BauGB

[…] III. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen die erwogene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen zu erörtern ist (§ 165 Abs. 4 i. V. m. § 137 BauGB), um deren Mitwirkungsbereitschaft festzustellen. […]”

Zu deutsch: Feststellung Mitwirkungsbereitschaft = Verkaufsbereitschaft der Eigentümer wie Landwirte, Stiftungen, Kirche, etc.

Noch klarer: Wenn der Eigentümer sich grundsätzlich weigert zu verkaufen, wird er zum Schleuderpreis enteignet. Das wird so kommen, man kennt es aus dem jüngsten Beispiel Riedberg.

Was aber wäre, wenn sich die Verkaufspreis-Vorstellungen nicht annähernd mit denen der Stadtentwicklung decken würden? Würde das dann ebenfalls als Weigerung zählen und damit eine Einleitung der Zwangsmaßnahme SEM dennoch unumgänglich machen ??? Oder wäre damit die Realisierbarkeit des gesamten Projektes in Frage zu stellen ? Denken wir einmal in Ruhe darüber nach.

Die gute Nachricht: Die CDU Frankfurt positioniert sich dagegen

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1 Kommentar
  1. Böhner sagte:

    Ich habe das selbst erlebt in abgeschwächter Form, da es nur um ein Gartengrundstück in den Schwanheimer Dünen gehandelt hat!
    Dies war der Stadt auch ein Dorn im Auge das da noch so ein paar Gärtener sich ein kleines Paradies über Jahrzehnte erschaffen hatten.
    Man wollte dort ein Naherholungsgebiet ohne diese Gärten.
    Und somit bekam jeder ein Briefchen mit der Aufforderung alles in seinen Ursprung Rückzubauen!
    Dafür gab man den Leuten ca 2 Jahre Zeit dies ausführen zu können, ansonsten wird die Stadt das tun auf Kosten des Besitzers.
    Alle Anstrengungen mit Rechtsanwälten waren sinnlos – hat nur wieder Geld gekostet!
    Das schlimme an der Sache ist ,dass man als Besitzer und Zahlender der Grundsteuer keinerlei Rechte hat.
    Sollte irgendjemand irgendwann Interesse an deinem Grundstück haben
    (Stadt) und du eigentlich nicht verkaufen möchtest- na ja- dann nehmen wir es eben halt weg!!!
    Eine Schande ist das!!!!
    Vor allem auch deshalb, weil du noch auf deine Kosten den Rückbau bezahlen musst.
    Das ganze hat für mich nichts mehr mit Demokratie zu tun , für mich sind das Diktatorische Methoden die untragbar sind.
    Für was letztendlich zahlen die kleinen Leute Grundstückssteuer wenn dritte doch die Finger drauf haben.
    Ich bekomme doch auch nichts verkauft wenn der Besitzer nicht will und der Preis nicht stimmt!
    Denn die Stadt bezahlt sicher nicht den Höchstpreis.
    Die wittern mir das große Geschäft!
    Die kleinen schauen mal wieder in die „Röhre“!!!!
    Armes Deutschland!!!!!

    Antworten

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